1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Maschinen, Werkzeugen und Anhängern durch die Jonas Dickmann & Richard Hoven Maschinen- & Werkzeugservice GbR, Stephanusstraße 104, 53909 Zülpich (nachfolgend „Vermieter“) an Privatpersonen und Gewerbetreibende (nachfolgend „Mieter“). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Darstellung der Artikel auf der Website und das Anfrageformular sind kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über die Website verpflichtet weder den Mieter noch den Vermieter. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Anfrage in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder die Mietsache übergeben wird. Die Verfügbarkeit der Artikel wird vom Vermieter für den gewünschten Zeitraum bestätigt.
3. Mietzeit, Abholung und Rückgabe
Die Mietsache wird am Standort des Vermieters in Zülpich abgeholt und dort zurückgegeben. Abholung und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Ein Miettag umfasst den Zeitraum von Übergabe bis zur vereinbarten Rückgabezeit am selben oder folgenden Tag.
Wird die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ohne dass die Verlängerung vorher in Textform vereinbart wurde, berechnet der Vermieter für jeden weiteren angefangenen Tag den vereinbarten Tagespreis. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4. Mietpreis und Zahlung
Die Mietpreise richten sich nach der Mietdauer. Es gelten: der Tagespreis (je angefangene 24 Stunden), der Wochenendpreis, der ermäßigte Tagespreis ab 3 Miettagen und der weiter ermäßigte Tagespreis ab 7 Miettagen. Der Wochenendpreis gilt für eine Anmietung über ein Wochenende (Samstag und Sonntag), bei der die Mietsache am Freitag oder Samstag abgeholt und am Sonntag oder Montag zurückgegeben wird. Abhol- und Rückgabezeit werden bei Bestätigung der Anfrage vereinbart. Der ermäßigte Tagespreis gilt jeweils für jeden Miettag. Es gilt der für den Mieter günstigste Tarif. Verbrauchsabhängige Kosten (z. B. Kraftstoff, Verschleiß von Trennscheiben) werden zusätzlich nach den beim Artikel genannten Preisen berechnet. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Mietpreis ist bei Übergabe in bar zu zahlen.
5. Kaution
Für jede Mietsache ist eine Kaution in der Höhe zu hinterlegen, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist. Die Kaution ist bei Übergabe zu zahlen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache zurückerstattet. Der Vermieter darf die Kaution mit offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis (z. B. Schäden, Reinigungskosten, Nachmiete) verrechnen. Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht.
6. Übergabe und Zustand der Mietsache
Die Mietsache wird in gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter prüft sie bei der Übergabe auf offensichtliche Mängel und Schäden. Vorhandene Mängel werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Der Mieter erhält bei Bedarf eine Einweisung in die Bedienung. Zur Mietsache gehörendes Zubehör (z. B. Löffel, Schlüssel, Bedienungsanleitung) wird mit übergeben und ist vollständig zurückzugeben.
7. Pflichten des Mieters
- Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und bei Fahrzeugen, Anhängern und Maschinen, die ein Führerschein erfordern, im Besitz der erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Nachweis ist auf Verlangen bei der Übergabe vorzulegen.
- Die Mietsache ist sachgemäß und nur im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu verwenden. Die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise sind zu beachten.
- Die Mietsache darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen, untervermietet oder ins Ausland gebracht werden.
- Der Mieter darf die Mietsache nur nutzen, wenn er körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahr- oder Bedienfähigkeit beeinträchtigen, ist untersagt.
- Die Mietsache ist vor Diebstahl, Witterung und unbefugter Nutzung zu schützen und bei Nichtgebrauch zu verschließen bzw. zu sichern.
- Betriebsstoffe (z. B. Kraftstoff, Öl) sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Mieter zu tragen. Die Mietsache wird mit vollem Tank übergeben und ist entsprechend zurückzugeben, soweit beim Artikel nichts anderes angegeben ist.
- Veränderungen an der Mietsache sind nicht gestattet.
8. Rückgabe und Reinigung
Die Mietsache ist gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde (abgesehen von normaler Abnutzung). Bei übermäßiger Verschmutzung berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale von 20 €, sofern der Mieter nicht nachweist, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
9. Mängel und Ausfall während der Mietzeit
Treten während der Mietzeit Mängel oder Störungen auf, ist der Mieter verpflichtet, die Nutzung zu beenden und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Fällt die Mietsache ohne Verschulden des Mieters aus, wird der Mietpreis für die Dauer des Ausfalls anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur im Rahmen von Ziffer 11.
10. Haftung des Mieters, Maschinenversicherung und Selbstbeteiligung
Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Mietsache während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte, denen er die Mietsache entgegen diesen Bedingungen überlassen hat. Schäden, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch und normale Abnutzung entstehen, sind vom Mieter nicht zu ersetzen. Bei Schäden, Unfällen und Diebstahl hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren, bei Unfällen mit Dritten und bei Diebstahl zusätzlich die Polizei.
Für den Bagger besteht eine Maschinenversicherung. Der Mieter erkennt das Bestehen dieser Versicherung sowie die nachfolgenden Regelungen an. Für Schäden am Bagger, die der Mieter zu vertreten hat, trägt er eine Selbstbeteiligung von 500 € je Schadensfall. Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, nimmt der Vermieter den Mieter nur in Höhe der Selbstbeteiligung in Anspruch. Die Selbstbeteiligung kann mit der Kaution verrechnet werden (Ziffer 5).
Die Beschränkung der Haftung auf die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder gegen seine Pflichten aus Ziffer 7 verstoßen hat (insbesondere bei Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, unbefugter Überlassung an Dritte oder unzureichender Sicherung gegen Diebstahl). Dasselbe gilt, wenn der Versicherer aus einem dieser Gründe nicht oder nur teilweise leistet, sowie für Schäden, die vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind. In diesen Fällen haftet der Mieter für den nicht ersetzten Schaden in voller Höhe.
Der Mieter bestätigt die Kenntnisnahme der Maschinenversicherung und der Selbstbeteiligung von 500 € bei der Übergabe im Übergabeprotokoll.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12. Rücktritt und Stornierung
Der Mieter kann bis 3 Tage vor Mietbeginn kostenlos in Textform von einer bestätigten Reservierung zurücktreten. Bei einem Rücktritt später als 3 Tage vor Mietbeginn kann der Vermieter eine Entschädigung von 30 % des vereinbarten Mietpreises verlangen, bei Nichtabholung ohne vorherige Absage 50 %. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mietsache aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen (z. B. Ausfall, Schaden durch Vormieter) nicht bereitgestellt werden kann. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Stand: Oktober 2026